Schwerbehindertenrecht: Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung (Basiskommentare) | Cover
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Schwerbehindertenrecht: Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung (Basiskommentare) [paperback]

von: Werner Feldes


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ISBN-13: 9783766367235, ISBN-10: 3766367234

paperback: 544 Seiten

Verlag: Bund-Verlag

Erscheinungsjahr: 2018

Größe: 18,3 cm x 11,4 cm x 3,3 cm

Gewicht: 480 g

Kurzbeschreibung:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert das SGB IX in Stufen. Mit der ersten Stufe 2017 haben sich die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen grundlegend geändert. Eine Vielzahl neuer Regelungen hat das Ehrenamt der Schwerbehindertenvertretung gestärkt.

Zum 1.1.2018 tritt die zweite Stufe des BTHG mit neuer Erstfassung des SGB IX in Kraft:

• Teil 1 enthält das »neue« Teilhaberecht

• Die Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX wird im Teil 2 vorbereitet

• Die »Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)« finden sich nun in einem Teil 3

Das bedeutet: Ein Großteil der Paragrafen des SGB IX ist inhaltlich neu gefasst und neu nummeriert. Die »Hausnummern« (die Paragrafenzählung) verschieben sich. War der Zusatzurlaub bisher beispielsweise in § 125 SGB IX geregelt, befindet er sich jetzt in § 208 SGB IX.

In der Reformauflage 2018 berücksichtigen die Autoren des Basiskommentars diese ersten Stufen des Bundesteilhabegesetzes. Insbesondere setzen sich die Autoren kritisch mit den neuen Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen auseinander: Welche Verbesserungen wirken in der Praxis wie, welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich für die Schwerbehindertenvertretungen?

Autoren:

Werner Feldes, Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik der IG Metall-Vorstandsverwaltung, Frankfurt am Main

Bettina Krämer, LL.M., Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht, DGB Rechtsschutz GmbH, Rechtsanwältin

Rainer Rehwald, Jurist und Referent, ehemals Ressort Arbeits- und S ozialrecht beim Vorstand der IG Metall

Bernd Westermann, langjähriger Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen